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Nette Pfi. am 25. Juli 2010:
Ich würde gern von einer Freundin einen Audi (TT Cabrio) für ca. 7500 bis 8000 Franken kaufen und dann in die Schweiz einführen. Muss ich in der Schweiz Mehrwertsteuer zahlen, wenn es ein Kauf von privat zu privat war, somit habe ich gar keine MwSt. in Deutschland gezahlt. Oder muss ich "nur" die Automobilsteuer bezahlen?
Antwort: Es gibt beim Fahrzeugkauf in Deutschland drei Varianten bzgl. der MwSt.:
(1) Es wurde MwSt. bezahlt, und diese wird nach erfolgtem Export wieder zurückerstattet.
(2) Es wurde MwSt. bezahlt, die aus irgendwelchen Gründen nicht zurückerstattet wird.
(3) Es wurde keine MwSt. bezahlt.
Für den Import in die Schweiz spielt es aus schweizer Sicht keine Rolle, welche der erwähnten Varianten in Deutschland zutrifft. Konkret: Sie müssen in jedem Fall die schweizer MwSt. beim Import bezahlen.
Thomas Möb. am 21. Juli 2010:
Also ersteinmal vielen Dank für Deine Tips zum Thema Fahrzeugimport in die Schweiz. Sie helfen mir sehr, da ich kürzlich ein Auto in D gekauft habe und es in einer Woche in die Schweiz überführen werde. Ich würde mich freuen, wenn Du mir einen Tip geben könntest, basierend auf Deiner Erfahrung: Ich bekomme ein Überführungsschild für 5 Tage. Das ist auch ok, da ich den Wagen noch am gleichen Tag überführe. Das Problem sehe ich aber darin, dass ich nach 5 Tagen in der Schweiz nicht mehr fahren darf und die Vorführung des Fahrzeugs ja erst nach 2-3 Wochen erfolgen kann. Hast Du einen Tip wie man den Zeitraum überbrückt? Ich brauche ja ein gültiges Nummernschild... Danke
Antwort: Ich hatte damals ein Ausfuhrkennzeichen, welches aufgrund der damit gekoppelten Haftpflichtversicherung 15 Tage gültig war. Es gab damals auch noch eine Variante für 30 Tage. Die von Dir gewählten 5 Tage sind wirklich recht kurz, vor allem, wenn Du Dein Auto in der Zeit zwischen Import und Fahrzeugimmatrikulation in der Schweiz nutzen möchtest. Andernfalls würde ich in dieser Zeit auf die Benutzung des Autos ohne bestehende Versicherung besser verzichten. Soweit ich weiß, darfst Du die Fahrt zum Strassenverkehrsamt auch mit abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen machen. Denn wenn Du Dein Fahrzeug in der Schweiz immatrikulieren möchtest, brauchst Du ab diesem Tag eine bestehende schweizer Haftpflichtversicherung. Ich weiß aber nicht, ob diese auch zahlt, wenn ausgerechnet auf dem Weg zum Strassenverkehrsamt ein selbstverschuldeter Unfall passiert. Um sicher zu gehen, könntest Du beim Strassenverkehrsamt Deines Heimatkantons anrufen und Dich erkundigen.
Edgar Rei. am 20. Juli 2010:
Mit Interesse habe ich den Bericht aus dem Jahr 2005 gelesen. Gibt es eine aktuellere Ausgabe?
Es handelt sich um ein fabrikneues Auto.
Antwort: Der Ablauf ist für neue und gebrauchte Fahrzeuge eigentlich gleich. Leider kann ich keinen aktuelleren Bericht bieten. Es kann schon sein, dass sich in den letzten fünf Jahren einiges verändert hat. Zum Beispiel wurde die Ausfuhranmeldung 0733 mittlerweile durch ein elektronisches Ausfuhrverfahren ersetzt. Siehe dazu das Feedback von Jochen Käh. am 12. Oktober 2009, wo über das Ausfuhrverfahren "Internet-Ausfuhr-Anmeldung" (IAA) berichtet wird.
Monika Raa. am 19. Juli 2010:
Ich habe hier von privat ein Auto für meine Tochter in der Schweiz für 1.450 € gekauft. Jetzt möchte ich es ihr bringen. Jetzt habe ich ein paar Fragen. Es wäre total nett, wenn Sie sie mir beantworten würden, wenn Sie können:
- Wo bekomme ich eine "Warenverkehrsbescheinigung"?
- Wie bekomme ich denn die MwSt. zurück, wenn es ein Privatkauf ist?
- Muß ich überhaupt das Auto auf meine Tochter zulassen, sie kann doch auch dort mit meinem Auto fahren - oder?
Ich habe über diverse Ämter keine konkrete Aussage bekommen. Vielen Dank im Voraus.
Antwort: Ich nehme mal an, dass Sie mit "hier" Deutschland meinen oder - in anderen Worten - dass Sie das Auto in Deutschland kauften. Weiterhin nehme ich an, dass Ihre Tochter in der Schweiz lebt. Zu Ihren Fragen:
(1) Wie Sie auf der Web-Seite unter Punkt 2 nachlesen können, bekam ich die Warenverkehrsbescheiningung vom Händler. Sie kann auch direkt vom Fahrzeughersteller bezogen werden.
(2) Wenn Sie im Rahmen eines Privatkaufs keine MwSt. bezahlt haben, gibt es auch nichts, was zurückerstattet werden könnte.
(3) Es gibt meines Wissens eine Regelung, dass Fahrzeuge, die von einem in der Schweiz lebenden Lenker benutzt werden, spätestens nach einem Monat mit schweizer Kontrollschildern (und damit vorher importiert) werden müssen. Sofern das Fahrzeug als Umzugsgut zollfrei importiert wurde, beträgt diese Frist 12 Monate. Falls Ihre Tochter noch einen gemeldeten (Haupt-)Wohnsitz in Deutschland hat und Wochenendheimfahrerin ist, kann ich mir vorstellen, dass sie auch weiterhin in der Schweiz ein auf sie in Deutschland zugelassenes Fahrzeug benutzen darf.
Noch ein Tipp zum Schluss: Im unteren Preissegment lohnt sich die zeitaufwändige Arbeit mit Export und Import eigentlich weniger. Denn es gibt in der Schweiz auch ganz günstige Gebrauchtfahrzeuge oder "Occasionen".
Claudia M. am 18. Juli 2010:
Ich habe mir vor ein paar Monaten ein Auto geleast. Ich wohne in der Schweiz und wollte es eigentlich ummelden, was sich aber schwieriger gestaltet, als ich dachte. In der Schweiz konnten sie mir nicht wirklich helfen ausser am Zoll in Basel. Dort sagt man mir irgendetwas von einen internationalen Kennzeichen, was für 12 Monate gilt und dann wieder neu beantragt werden muss nach Ablauf der Zeit. Im Internet hab' ich irgendetwas gelesen von einem Ausfuhrkennzeichen. Ist das das Gleiche oder gibt es da Unterschiede?
Weiterhin hat mir meine Bank mitgeteilt, dass sie den Fahrzeugbrief nicht herausgeben, was die Sache noch schwieriger gestaltet. Wie kann ich jetzt vorgehen und ganz wichtig mit welchen Kosten muss ich ingesamt rechnen?
Antwort: Leider kann ich - wie schon mehrfach auf dieser Feedback-Seite kommentiert - zum Export/Import von geleasten Fahrzeugen aufgrund fehlender Erfahrungen keine Auskünfte geben. Das Ausfuhrkennzeichen wird von einer deutschen Zulassungsstelle ausgestellt, nachdem der Fahrzeugbrief entwertet wurde. Dieses ist je nach Versicherung 15 oder 30 Tage gültig. Was mit "internationalem Kennzeichen" gemeint ist, weiß ich nicht.
Peter Bre. am 07. Juli 2010:
Ich rechne mal durch bei einem Kauf in D beim heutigen guten Kurs.
Meine Frage: Hast Du neue Angaben, oder machst Du selber auch Importe?
Antwort: Beim momentanen EUR-CHF-Kurs ist der Direktimport eines Fahrzeugs aus der EU noch attraktiver geworden. Ich selbst habe einen Fahrzeugimport nur einmal im Jahr 2005 auf rein privater Basis durchgeführt. Ich mache keine derartigen Importe auf gewerblicher Basis für andere Personen. Neuere Informationen als auf der Web-Seite vermerkt kann ich leider nicht bieten. Es gibt Unternehmen, die sich kommerziell auf Direktimporte spezialisiert haben. (Zum Beispiel habe ich www.globalcartrading.ch in Google gefunden. Ich kann jedoch keine Aussage über deren Kundenzufriedenheit machen.)
Sandi Bos. am 06. Juli 2010:
Auch ich möchte mich zuerst für diese super Seite bedanken. Ich möchte nun ein Fahrzeug aus DE in die CH importieren. Der Verkauf/Kauf erfolgt von privat zu privat. Ich bekomme einen Kaufvertrag sowie den Kfz-Brief.
Ist es möglich, dass ich den Rest selbst erledige (bezüglich Lieferantenbescheinigung, IAA-Internet Ausfuhranmeldung, etc.) erledige, ohne die Hilfe des Verkäufers? Er möchte eigentlich damit nichts zu tun haben.
Antwort: Was der Händler bei der IAA genau veranlassen muss, kann ich nicht sagen. Vielleicht geht das auch ohne Mithilfe des Händlers. Ansonsten könnten Sie sich zwecks Unterstützung auch an eine kompetente Spedition in Ihrer Nähe wenden. Den Export-/Importvorgang an sich hatte ich seinerzeit selbst gemacht.
Daniel Isc. am 30. Juni 2010:
Ich möchte einen Audi A5 Cabriolet S5 von Deutschland nach der Schweiz exportieren resp. importieren. Können Sie mir eine gute Adresse eines Audi-Zentrums in Deutschland angeben? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Antwort: Für ein geeignetes Audi-Zentrum empfehle ich einen Blick ins Internet (www.audi.de). Eventuell würde ich eine grenznahe Niederlassung aufgrund der Nähe bevorzugen. Vielleicht werden Sie auch auf anderen Internet-Sites fündig, insbesondere wenn Sie nach preisgünstigen EU-Re-Importen Ausschau halten. Leider kann ich keine spezielleren Angaben bieten.
Gordon Leh. am 21. Juni 2010:
Das scheint ja sehr kompliziert mit Autoeinfuhr in die Schweiz, hier also mein Problem:
Ich habe mir Anfang März einen Audi gekauft, der ab 9.3.2010 auf mich zugelassen ist, und hab' ab 1.4.2010 in einer Klinik in der Schweiz meine Arbeit begonnen. Das Problem ist, dass ich es ja nicht als Übersiedlungsgut einführen kann, da der Wagen mir noch keine 6 Monate gehört. Kann ich bis nach dem 9.9.2010 warten, bis ich beim Zoll vorbei fahre, und dann mein Auto einführen? Da müsste ich doch theoretisch keine Abgaben zahlen, weil dokument 15.30 in Kraft tritt. Sehe ich das richtig? (Kann ja die ganze Zeit sagen, ich bin Saison-Arbeiter und muss ja nicht jedem Polizist meine B-Bewilligung zeigen.) Hab' schon vor, das Auto zu behalten und ein paar Jahre hier zu bleiben.
Bitte helfen Sie mir weiter, danke.
Antwort: Für die Rückerstattung der deutschen MwSt. hätten Sie das Fahrzeug innerhalb von 3 Monaten nach Kauf exportieren müssen, was in Ihrem Fall zu spät ist. Aber das war ja nicht Ihre Frage. Ich könnte mir vorstellen, dass für den schweizer Zoll das in Ihrem schweizer Ausländerausweis stehende Einreisedatum relevant ist. Ansonsten könnte es ja jeder so machen, nämlich mit der Einfuhr einfach warten, bis die sechs Monate vorbei sind. Aber ich bin mir in diesem Fall nicht sicher, vielleicht funktioniert Ihr angedachtes Vorgehen sogar. Folgende Alternative könnte bei Ihnen möglich sein (bin mir nicht sicher, bitte recherchiere Sie auch anderweitig): Sie importieren Ihr Auto ohne Versteuerung temporär (!) in die Schweiz und immatrikulieren es mit einer Zoll-Nummer. Dann können Sie es max. zwei Jahre in der Schweiz benutzen. Ansonsten müssen Sie es nach dieser Frist (zum voraussichtlich tieferen Zeitwert) versteuern, womit Sie günstiger wegkommen.
Reto Lan. am 10. Juni 2010:
Besten Dank für die super Seite die sie da zusammengestellt haben. Eine Frage habe ich trotzdem noch, Sie schreiben folgendes: Für mein Auto bezahlte ich € 12800,--, das sind netto € 11034,48 (= sFr 17116,--) plus € 1765,52 Mehrwertsteuer, welche ich schlussendlich wieder zurückerstattet bekam.
Wieso sind dies netto € 1765,52? Mit einer MwSt. von 19% müsste dies doch gegen € 2400.-- sein, oder mache ich einen Überlegungsfehler?
Antwort: Der deutsche MwSt.-Satz betrug zum Zeitpunkt des Autokaufs, also Ende 2004, 16%. (Das waren noch Zeiten ...) Die auf der Web-Seite vermerkten Beträge sind korrekt.
Robert Kem. am 08. Juni 2010:
Habe ein etwas spezielles Anliegen. Möchte meinen Oldtimer Bj. 1971 (derzeit deutsches H-Kennzeichen) weiterhin in Deutschland belassen und fahren, jedoch zukünftig mit einem schweizer Kontrollschild. Gibt es eine Möglichkeit?
Potentieller Halter/Käufer und fester Wohnsitz in der Schweiz wären vorhanden. Muß das Fahrzeug faktisch eingeführt und vorgeführt werden, oder kann die Anmeldung lediglich anhand der benötigten Formulare durchgeführt werden? Über ein Feedback würde ich mich freuen.
Antwort: Die Bestimmungen in Deutschland kenne ich nicht im Detail, vermute aber, dass ein zumeist in Deutschland befindliches Auto auch in Deutschland zugelassen werden muss, um auf dem Boden der Legalität zu bleiben. Ich denke, dass das Fahrzeug physikalisch eingeführt werden muss, was der Zoll durchaus überprüfen könnte. Außerdem muss das Auto nach der Einfuhr zur Abgaswartung und zur Fahrzeugkontrolle in einem kantonalen Straßenverkehrsamt.
Engin am 08. Juni 2010:
Zunächst einmal möchte ich ein grosses Lob für die umfangreichen Infos aussprechen. Ich bin gerade dabei ein Auto in die Schweiz einzuführen. Jedoch habe ich das Auto privat gekauft zu einem Preis von 10.000 Euro. Die Autos werden jedoch viel teurer gehandelt. In CH 35.000.
Meine Frage: Wird bei der Besteuerung (Automobil und MwSt.) der tatsächliche Verkehrswert oder der Verkaufswert aus dem Vertrag herangezogen? Weiterhin würde ich gerne wissen, wo ich die Einfuhr- und Warenausfuhrbescheinigung besorgen kann. Muss man dafür extra zum Zoll oder gibt es sowas auch online? Besten Dank für dein Support.
Antwort: Ich denke, dass primär der in Deutschland bezahlte Verkaufspreis die steuerliche Grundlage bildet. Was passiert, wenn marktüblicher Wert und Verkaufspreis deutlich auseinanderklaffen, kann ich nicht sagen. (Trage ich gerne auf dieser Seite nach, wenn ich entsprechende Infos erhalte.) Das Ausfuhrverfahren wird seit einiger Zeit nur noch online abgewickelt - siehe dazu entsprechende Leser-Feedbacks (z.B. Feedback von Jochen Käh. am 12. Oktober 2009). Die schweizer Einfuhrbescheinigungen erhielt ich ausgefüllt vom schweizer Zoll.
Ulrich Kri. am 07. Juni 2010:
Top-Seite. Besten Dank! Könnten Sie auch kommerziell anbieten!
2 Fragen:
1) Muss es sich bei dem deutschen Verkäufer um einen KFZ-Händler handeln oder kriegt man auch alle Papiere (und natürlich die MwSt.) zurück, wenn es sich um ein branchenfremdes Unternehmen handelt, welches MwSt. ausweist?
2) Wenn man in der Schweiz vorsteuerabzugsberechtigt ist (Firmenwagen), fallen entsprechend beim Zoll nur die 4% an. Reicht in diesem Fall die Angabe der MwSt.-Nummer? Besten Dank für eine Antwort.
Antwort: Ich denke, es ist vom Ablauf her völlig egal, bei welcher Art von Händler die deutsche MwSt. bezahlt wurde. Der Händler muss in jedem Fall bzgl. MwSt.-Rückerstattung kooperativ sein. Zur Frage mit der Vorsteuerabzugsberechtigung kann ich keine Antwort geben, da mir dieser Fall unbekant ist. Gerne trage ich entsprechende Infos auf dieser Web-Seite nach, wenn ich sie erhalte.
Richard Zel. am 14. Mai 2010:
Bin bei meiner Suche nach Infos zum Thema auf Ihre Informationsseite gestossen. Da haben Sie sich aber viel Mühe gemacht!
Können Sie mir sagen, wie es bei gebrauchten KFZ verhält, die von Privat an Privat verkauft werden? Gleicher Aufwand? Fahrzeug soll auf Anhänger transportiert werden (vom schweizerischen Käufer).
Antwort: Bei einem rein privaten Fahrzeug(ver)kauf fällt in Deutschland keine MwSt. an, somit kann auch keine MwSt. nach erfolgtem Export zurückgefordert werden. Eine internationale Zulassung, spezielle Tageskennzeichen oder eine entsprechende Versicherung sollten meines Erachtens bei einem Transport auf Anhänger nicht erforderlich sein, was den Aufwand verringert. Die Import-, Kontroll- und Zulassungsmodalitäten in der Schweiz verlaufen allerdings in gleicher Weise wie auf meiner Web-Seite beschrieben.
Sören Höh. am 11. Mai 2010:
Ich muss auch mein Auto anmelden und habe jetzt eine Frage, bekomme ich nur von meinen Händler die dt. MwSt. zurück, oder kann ich auch beim Finanzamt anfragen? Das Auto war gebraucht.
Für eine Rückinformation oder anderen Infos wäre ich dankbar!
Antwort: Die in Deutschland bezahlte MwSt. kann grundsäzlich nur vom Händler (und nicht vom Zollamt oder Finazamt) rückerstattet werden, sofern der Händler dazu bereit ist. Zwischen Kauf und Export dürfen meines Wissens max. 3 Monate liegen, ansonsten ist es für die Rückerstattung der MwSt. zu spät. Ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist, spielt meines Wissens dabei keine Rolle.
Philipp Mel. am 09. Mai 2010:
Vielen Dank für die geniale Auflistung für den Autoexport aus D in die CH. Sind die Angaben hier noch aktuell? z.B. Ausfuhranmeldung 0733, heisst das immer noch so?
Antwort: Die Ausfuhranmeldung 0733 wurde mittlerweile durch ein elektronisches Ausfuhrverfahren ersetzt. Siehe dazu das Feedback von Jochen Käh. am 12. Oktober 2009, wo über das Ausfuhrverfahren "Internet-Ausfuhr-Anmeldung" (IAA) berichtet wird.
Mehmet am 06. Mai 2010:
Ich wohne in der Schweiz in Zürich. Ich möchte gerne einen BMW X5 in Hamburg kaufen und in die Schweiz importieren und zwar ist das ein 3,0 l Diesel, 82000 km, 2005 Modell, 6000 Euro und ist 2000 kg schwer. Ich möchte sehr gerne wissen wie teuer das etwa wird, ob sich das für mich überhaupt lohnt.
Ich wäre sehr froh, wenn sie mir dabei behilflich sein könnten, und danke ihnen im voraus schon.
Antwort: Sämtliche Steuern und Gebühren können Sie meiner Web-Seite entnehmen. Bedenken Sie dabei, dass Sie auch nach Hamburg reisen und das Fahrzeug in die Schweiz bringen müssen. Ob das finanziell rentabel ist, können Sie selbst ausrechnen, indem Sie es mit den Gebrauchtwagenpreisen in der Schweiz vergleichen. Und vergessen Sie dabei Ihren zeitlichen Aufwand nicht. Ich persönlich denke, dass der Aufwand für ein Auto, welches 6000 Euro wert ist und sich in Hamburg befindet, nicht unbedingt lohnt.
Philipp Sch. am 01. Mai 2010:
Kann ich das Auto eigentlich auch zuerst kaufen, wenn ich noch keinen Wohnsitz in der Schweiz habe? Also das Auto für kurze Zeit (1-2 Monate) in Deutschland zulassen und danach, wenn ich meinen Wohnsitz in der Schweiz habe, exportieren? Vielen Dank.
Antwort: Das sollte meines Erachtens problemlos gehen. Genau so war es ja in meinem Fall: Zum Zeitpunkt des Fahreugkaufs hatte ich noch keinen Wohnsitz in der Schweiz. Noch ein Hinweis: Zwischen Kauf und Export sollten max. 3 Monate liegen, um die deutsche MwSt. zurückerstattet zu bekommen.
David Sch. am 27. April 2010:
Vielen Dank für die gute Seite. Aufgrund dessen überlege ich eigentlich erst, ein Auto ggf. in Deutschland zu kaufen. Ich dachte vorher immer, so eine Geschichte sei finanziell vollkommen uninteressant. Aber die Gebrauchtpreise sind bei deutschen Händlern mitunter wesentlich günstiger.
Nun aber meine konkrete Frage. Mal angenommen, ich importiere erfolgreich ein Auto in die Schweiz und möchte es irgendwann (z.B. nach 2 Jahren) wieder verkaufen. Gilt das Auto dann als "schweizer" Auto? Sprich: Hat man Probleme einen Käufer zu finden und muss das Auto wieder nach Deutschland ausführen? Oder sind sämtliche Papiere dann einwandfrei schweizerisch?
Besten Dank für die Antwort und alles Gute.
Antwort: Nach einem ordnungsgemäßen Import in die Schweiz und nach einer durchgeführten Fahrzeugkontrolle und Fahrzeugimmatrikulation bekommen Sie den üblichen schweizer Fahrzeugausweis (mit Typengenehmigung und Stammnummer). Damit kann das Auto problemlos in der Schweiz und (so glaube ich) auch in Liechtenstein verkauft werden. Davon leben ja auch die auf Direktimporte spezialisierten Händler. Eine erneute (Rück-)Ausfuhr nach Deutschland zwecks Verkauf ist nicht nötig und in der Regel finanziell völlig uninteressant. Mir wurde mal gesagt, dass ein auf privater Basis importiertes Fahrzeug anhand der Typengenehmigung (siehe Zeile 24 im schweizer Fahrzeugausweis) zu erkennen ist: Das letzte Zeichen ist ein Buchstabe "X".
Romy Not. am 21. April 2010:
Also ich habe mir das ganze jetzt mal durchgelesen und mir qualmt der Kopf ... und ehrlich gesagt blicke ich nicht wirklich durch ... obwohl es echt toll beschrieben wurden ist. Ich hätte da auch mal eine Frage diesbezüglich und zwar wie die ganze Geschichte aussieht wenn ich mein Auto in Deutschland auf Finanzierung laufen habe?
Antwort: Leider habe ich mit dem Export von in Deutschland finanzierten bzw. geleasten Fhrzeugen keine Erfahrung. Am besten, Sie fragen mal bei Ihrer Bank bzw. Leasing-Partner nach.
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