Leser-Feedbacks zum Autoexport Deutschland - Schweiz

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==========   Alle Angaben ohne Gewähr!   ==========

Antonella G. am 03. März 2010:

Mein Problem ist umgekehrt: Ich lebe und arbeite in Zürich, habe ein CH-Auto, das ich nicht viel brauche und das von meinem Partner oft allein benutzt wird, um nach unserer Heimat Italien zu fahren. Er ist von Zollbeamten angehalten worden, und man hat ihm gesagt, er dürfe nicht damit in der EU fahren. Weisst du warum, und was können wir tun? Ich danke dir für einen Hinweis.

Antwort: Wenn Dein Partner einen Wohnsitz in der Schweiz hat und das Fahrzeug nur zu gelegentlichen Fahrten nach Italien benutzt wird, ist die schweizer Zulassung sicherlich legal. Wenn jedoch das Fahrzeug mit einer schweizer Zulassung überwiegend in Italien genutzt wird und/oder Dein Partner keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann ich mir schon vorstellen, dass in dieser Konstellation bestimmte EU-Bestimmungen verletzt werden. Genaueres kann ich leider nicht sagen.

Hansruedi Rit. am 28. Februar 2010:

Import VW: Bin an Updates sehr interessiert.

Antwort: Aktuelle Rückmeldungen von Lesern werden zeitnah auf dieser Web-Seite veröffentlicht.

Steffen Mül. am 19. Februar 2010:

Vielen Dank für Ihre Webseite, hat mir wirklich sehr geholfen! Ein paar Anmerkungen hätte ich noch:

(1) Wie bereits mehrfach von anderen erwähnt, erfolgt die Ausfuhranmeldung durch den deutschen Händler nun elektronisch: nennt sich IAA und dort steht auch die berühmte MRN-Nummer drauf (ist eine Art Tracking-Nummer, mit der dem Grenzzollamt vom Binnenzollamt die Ausfuhr vorangemeldet wird). Diese MRN sollte man sich notieren, weil damit der ganze Exportvorgang im System des Zolls dokumentiert wird.
(2) Das Grenzzollamt DE-CH oder EU-CH muss VORHER beim DE-Binnenzollamt angegeben werden. Siehe diesen Link hier für Grenzzollstellen: www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/ c0_versand/einschraenkungen/a0_zollstellen_deutsch_schweizerischen_grenze/index.html
(3) Beim CH-Grenzzollamt kann man eine Voranmeldung beantragen bei der Einfuhr, damit man die Verzollung an einem Binnenzollamt (z.B. in Zürich) machen kann. Man hat dann zwei Tage Zeit, das Fahrzeug am Binnenzollamt zu verzollen. Vorteil: weniger gestresste Zollbeamte und die Möglichkeit, mit Kreditkarte zu bezahlen - viele Grenzzollstellen akzeptieren nur EC (Debit) oder Cash.
(4) EUR.1 gibts bei der IHK, und der Händler kann dieses Dokument OHNE den Käufer organisieren (manche Händler wissen das nicht) - so spart man Zeit.
(5) Versicherung: soweit mir bekannt, gibt es nur Haftpflicht zur Überführung, keine Kaskodeckungen. Sowohl DE- wie auch CH-Versicherungen lehnen Kaskodeckungen mit einem Exportkennzeichen ab. Also vorsichtig fahren!
(6) Termin zur Vorführung beim Strassenverkehrsamt: Kann schnell gehen, kann auch mal 2 Wochen dauern. Exportkennzeichen also immer 30 Tage wählen, sonst kann es knapp werden.
(7) Einfuhrformular 11.010d: bei einem Grenzzollamt weigern sich die CH-Beamten schon mal, das auszufüllen, bei starkem Andrang. Die Empfehlung lautet dann, das kurz von einer Spedition machen zu lassen, die ja alle Schalter in der Nähe vom Zoll haben. Alternative: Verzollung im CH-Binnenzollamt, dort haben die Leute Zeit. Nachteil: ein weiterer Weg meist quer durch die Stadt - es sei denn, man wohnt grad neben dem CH-Binnenzollamt...
(8) Die MwSt. wird IMMER vom DE-Händler erstattet, nie vom DE-Zoll. Der DE-Zoll bestätigt lediglich die ordnungsgemässe Ausfuhr, was eine Rückerstattung überhaupt erst ermöglicht.
(9) Zur Besorgung aller Formulare empfiehlt es sich, alles soweit möglich durch den DE-Händler machen zu lassen. Das spart immens viel Arbeit. Für manche Dinge muss aber der Exportierende physisch anwesend sein, kann der Händler also nicht voher erledigen.
(10) Es gibt auch Speditionen, die einem den ganzen Export/Import-Krempel abnehmen. Also: Sie holen das Auto in DE beim Händler ab, machen die Ausfuhr, Verzollung und Einfuhr und stellen einem das Fzg. vor die Haustür. Abgasdokument und Strassenverkehrsamt muss man dann halt noch selbst machen. Kostet einfach a bisserl Geld, in meinem Fall rund EUR 600,- Kann keinerlei Empfehlung aussprechen, aber z.B. die Firma GCT macht so was (www.gctgroup.de).

Vielen Dank fürs Mitteilen dieser aktuellen Erfahrungen und Ergänzungen.

Liesa Fol. am 02. Februar 2010:

Mittlerweile muss die Ausfuhranmeldung elektronisch durch den Händler geschehen. Dieses sollte dem Händler bekannt sein. Die EUR.1 bekommt man bei der IHK, wenn der Händler dieses nicht hat. Ausfuhrhaftpflicht gibt es im Internet bereits ab 48 Euro für 30 Tage.

Dorothea Nie. am 25. Januar 2010:

Wenn man länger ein Auto aus Deutschland in der Schweiz hat und fährt, muss es ja verzollt werden. Wie ist es denn bei einem geleasten Auto? Das gehört mir ja nicht, muss es dennoch verzollt werden? Ich finde einfach nichts im Netz dazu. Vielleicht können Sie mir ja helfen.

Antwort: Ich habe keine Erfahrung mit dem Export eines geleasten Fahrzeugs. Bitte fragen Sie dazu am besten Ihren Leasing- bzw. Finanzierungspartner. (Siehe dazu auch meine früheren Antworten auf Anfragen vom 21.12.2009, 15.12.2009, 22.06.2009 und 04.01.2009.)

Thomas Sch. am 25. Januar 2010:

Mal 'ne kurze Frage: Musstest Du erst die Papiere beim Straßenverkehrsamt abgegen und dann wurde Dir ein Termin genannt? Ich habe nämlich gerade angerufen, weil ich eigentlich alles an einem Tag (Einfuhr, Abnahme und Anmeldung) machen wollte. Da sagte mir die Dame am Telefon: Nee so geht das nicht, Papiere abgeben, und dann bekommen Sie einen Termin genannt, kann bis zu einem Monat dauern.

Antwort: Ich habe davon gehört, dass die Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt des Kantons Zürich vorab die Papiere haben wollen und erst dann einen Termin zur Fahrzeugkontrolle vergeben. Bei mir war das vor fünf Jahren im Kanton Schwyz nicht der Fall. Da konnte ich noch vor dem Import in die Schweiz den Termin im Straßenverkehrsamt telefonisch und zeitnah zum Import vereinbaren.

Marcel Bad. am 20. Januar 2010:

Ich bin im Begriff, ein Auto von Deutschland in die Schweiz einzuführen, und hätte noch eine Frage: Zum Formular "11.010" geben Sie keinen Kommentar. Am Zoll in Basel wurde mir gesagt, dass dieses Formular sehr kompliziert sei und ich dafür einen Spediteur brauche! Was ist nun richtig?

Noch etwas Neues: es scheint, dass das 11.010 in naher zukunft so geändert wird, dass man es im Internet ausfüllen kann und via Mail schickt!

Ist schon fünf Jahre her, aber nach einem Blick in meine Web-Seite (siehe Punkt 8) erinnere ich mich: Ich bekam das Einfuhrformular 11.010 d beim Import vom schweizer Zoll ausgehändigt. Ich weiß nicht, was an diesem Formular "kompliziert" sein soll. Ich hatte eine Spedition nur für den zur gleichen Zeit stattfindenden Umzug meines Hausstandes beauftragt. Das Auto importierte ich jedenfalls rein privat und "ohne Hilfestellung". Es kann durchaus sein, dass dieses vom schweizer Zoll ausgefüllte und ausgehändigte Einfuhrformular durch ein elektronisches Verfahren ersetzt wird. Genaueres weiß ich jedenfalls nicht.

Felix Bäc. am 19. Januar 2010:

Danke für die tollen infos auf dieser seite! wenn man sich das so richtig durchstudiert, blickt man auch irgendwann durch...:-) ! eine frage bleibt noch wegen der mwst: wo kann ich die mwst (19%) aus deutschland zurückfordern? nicht beim zoll, wenn ich in die schweiz einreise? du redest immer davon, es vom händler zurückbekommen zu haben. irgendwie vesteh' ich nicht ganz warum... es hängt nur noch an diesem punkt, sonst habe ich alles verstanden.

Antwort: Die MwSt. bekommst Du meines Wissens nur vom Händler gegen Vorlage der abgestempelten Ausfuhranmeldung. Warum das so ist, weiß ich nicht. Es ist wichtig zu wissen, dass der Händler zur Rückzahlung der MwSt. nicht verpflichtet ist. Dass die MwSt. beim Export an der Grenze rückerstattet wird, ist mir nicht bekannt. (Eigentlich wäre es viel praktischer, die MwSt. erst gar nicht zahlen zu müssen, wenn ein Export nach außerhalb der EU ansteht.)

Dan Dob. am 17. Januar 2010:

Cooler Bericht!! Habe aber dennoch eine Frage:
Ich wollte mir ein Fahrzeug aus München holen. Können Sie mir sagen bei welchem Zoll ich gehen muss? (Lebe im Kanton SG.) Wenn ich jetzt von München Richtung Schweiz fahre, habe ich keine Deutsch-Schweiz-Grenze sondern nur Österreich-Schweiz (z.B. in St. Margrethen). Oder spielt das keine Rolle? Muss ich denn das Fahrzeug bei den Österreichern anmelden, obwohl die ja nix vom Auto wissen? Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine.

Antwort: Ja, ich verstehe, was Sie meinen. Sie müssen zweimal zum EU-Zoll:
(1) Zollamtliche Anmeldung bei einem Binnenzollamt in Deutschland: Dort erhalten Sie u.a. die einmal abgestempelte Ausfuhranmeldung 0733 (zumindest war das vor fünf Jahren so) - siehe dazu Punkt 6 in meiner Web-Seite.
(2) Sie müssen an der EU-Außengrenze (also in Ihrem Fall an der österreichischen Grenze) Ihr Fahrzeug nicht "anmelden". Sie erhalten dort lediglich einen zweiten Stempel in die Ausfuhranmeldung 0733, was für die MwSt.-Rückerstattung zwingend erforderlich ist - siehe Punkt 7 in meiner Web-Seite.

Dan Dob. am 19. Januar 2009: Danke! Aber laut Angaben auf einer Internet-Seite gibt's die Ausfuhranmeldung 0733 nicht mehr. Oder gilt das nur für den Gewerbehandel, aber nicht für Privathandel? Wissen Sie da vielleicht was?

Antwort am 19. Januar 2009: Wie ich bereits geschrieben habe, liegen meine Erfahrungen fünf Jahre zurück. In der von Ihnen zitierten Internet-Seite steht: "Seit dem 1.7.2009 akzeptiert der Zoll keine Ausfuhranmeldung in Papierform über den Vordruck 0733 mehr." Mit der elektronischen Ausfuhranmeldung "ATLAS" habe ich keine Erfahrung. Siehe dazu auch meine Antwort auf das Feedback von Katharina Stä. am 22.06.2009.

Dan Dob. am 25. Januar 2009: So, hab's getan!! ;) Danke für diesen Bericht! Nur ein Satz von Ihnen hat mich verwirrt: ''Zwischen Kauf und Ausfuhr sollten nicht mehr als drei Monate liegen.'' Ich habe das Fahrzeug am Sonntag (17.01.2010) besichtigt und am Samstag(23.01.2010) war das Fahrzeug hier in CH! Am Zoll gab's auch keine Probleme!! Was mich am meisten überrascht hat. ;) Und ja, das Einfuhrformular gibt's vom Zoll direkt nach der bezahlten Steuer! Das Formular bekommt man 2mal und ist gleichzeitig auch die Quittung. Nur weiss ich nicht, woher Sie die Bezeichnung ''11.010d'' haben, denn auf dem Formular steht diese nicht. Das Ausfuhrdokument 0733 gibts nicht mehr (ich hatte keins) - geht nun alles über IT-Verfahren (CH-Zoll meldet der Spedition automatisch, dass das Auto in importiert wurde). So, das wars! Danke nochmals für diesen Bericht der mir SEHR geholfen hat!!

Tina Gau. am 21. Dezember 2009:

Ich habe ein Frage zum Thema Auto in der Schweiz. Da mein Auto noch finaniziert wird, ich aber ab März 2010 in der Schweiz wohnen und arbeiten werde: Muss ich die Finanzierng mit der Ablösesumme aktivieren oder langt das, wenn mein Auto noch in Deutschland angemeldet bleibt und ich von der Schweiz aus weiter bezahle? So langsam verliere ich den Überblick, da ich mein Auto gerne behalten möchte. Danke für die Rückmeldung.

Antwort: Ich habe keine Erfahrung mit dem Export eines finanzierten Fahrzeugs. Bitte fragen Sie dazu am besten Ihren Leasing- bzw.Finanzierungspartner. Wenn Sie die meiste Zeit des Jahres in der Schweiz wohnen und arbeiten, müssen Sie Ihr Fahrzeug früher oder später mit schweizer Kontrollschildern versehen (und dazu muss es importiert werden). Vielleicht können Sie die deutsche Zulassung behalten, wenn Sie neben dem schweizer Wohnsitz weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland haben und glaubhaft machen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Doch das ist nur eine Vermutung ...

Oliver Sch. am 16. Dezember 2009:

Wir sind im Begriff, ein Kfz. in die Schweiz einzuführen. Wir haben Ihren Text gelesen und wollten nachfragen, ob Sie seitdem weitere Informationen erhalten haben. Haben Sie eine Spedition oder einen Ansprechpartner, der uns bei den Formularen behilflich sein kann?

Antwort: Ich habe einen derartigen Fahrzeugexport vor etwa fünf Jahren einmalig durchgeführt. Meine Erfahrungen habe ich auf meiner Web-Seite dokumentiert. Mir war damals eine am Binnenzollamt München ansässige Spedition behilflich, sonst kenne ich keinen kompetenten Ansprechpartner. Neuere und zusätzliche Informationen finden Sie, indem Sie alle Leser-Feedbacks auf dieser Web-Seite durchstudieren. Mehr kann ich nicht bieten, sorry.

Antonio Mas. am 15. Dezember 2009:

Wir werden demnächst in die Schweiz übersiedeln, und zwar auf den 01.01.2010. Meine Frage an Sie: Welche Möglichkeiten hat meine Frau mit Ihrem für 4 Jahre in Deutschland geleasten Auto? 2 von den 4 Jahren sind bereits vorbei!

Uns wäre am liebsten, wenn wir aus dem Leasingvertrag austreten könnten, was aber wohl heisst, dass wir eine Strafe für Nichteinhaltung des Leasingvertrages bezahlen müssten. Oder, das Auto in der Schweiz leasen! Keine Ahnung welche Möglichkeiten wir haben, ich hoffe Sie haben für uns ein paar Tipps.

Antwort: Leider kann ich Ihnen keine kokreten Tipps bieten, weil ich damals kein geleastes Fahrzeug exportierte. Vielleicht werden Sie aber bei anderen Feedback-Berichten auf dieser Web-Seite oder irgendwo im Internet fündig. Am besten, Sie sprechen mal mit der Leasingfirma, welche Möglichkeiten Sie bei einem Export in die Schweiz haben.

Errol Fli. am 01. Dezember 2009:

Wir bekamen Probleme beim deutschen Zoll, weil wir nur ein Ausfuhrkennzeichen ohne internationale Zulassung hatten. Man sollte also tunlichst darauf achten, ein Ausfuhrkennzeichen mit grünem Buch (= internationale Zulassung) zu haben. Die Zulassungsstelle stellt aus, was man verlangt, und klärt nicht unbedingt über beide Varianten auf.

Wie wir nachträglich erfahren haben, ist es auch möglich, ein normales Überführungskennzeichen zu benutzen (die Händler machen es so). Die Zulassungsstelle behauptet zwar, man bekäme Probleme an der Grenze und in der Schweiz. Scheint aber Quatsch zu sein. Die Schweizer tolerieren die deutschen Überführungskennzeichen (ohne Gewähr).

Marcus Fen. am 30. November 2009:

Ich bin seit 11 Jahren wohnhaft in der Schweiz und bin noch in Deutschland bei meinen Eltern mit einem Wohnsitz gemeldet. Ich habe mir nun in Deutschland vor 3 Wochen ein Auto gekauft und auf meinen Namen zugelassen. Nun möchte ich das Auto in die Schweiz importieren und würde gerne die 19% MwSt. zurückholen. Nun meine Frage: Ist das möglich, wenn das Auto bereits auf mich zugelassen ist und ein deutsches Kennzeichen hat? Was muss ich ggf. tun?

Zu diesem Thema habe ich unterschiedliche Meinungen gehört: (1) Der schweizer Zoll ist der Meinung, dass dies kein Problem sein sollte und vom Goodwill des deutschen Händlers abhängt. (2) Mein deutscher Autohändler nimmt den Standpunkt ein, dass er mir gerne die MwSt. erstatten würde, dass dies aber nicht möglich ist, weil mein Auto bereits auf meinen Namen in Deutschland zugelassen ist.

Ich wäre unendlich dankbar, wenn jemand Licht in mein Dunkel bringen könnte! Herzlichen Dank im voraus.

Antwort: Wenn sich die Bestimmungen in den letzten fünf Jahren nicht geändert haben, sollte es durchaus möglich sein, die MwSt. bei Export in die Schweiz zurückzuerhalten, auch wenn das Fahrzeug auf Dich in Deutschland regulär zugelassen ist. Denn genau so war es in meinem Fall auch. Ich hatte mein Fahrzeug zwischen Kauf und Export ca. zwei Monate lang ganz regulär in Deutschland auf meinen Namen zugelassen. Der Händler bestätigte seinerzeit die Rechtmäßigkeit meines Vorgehens. Was zu tun ist, erfährst Du auf meiner Web-Seite.

Die Meinung (1) des schweizer Zolls finde ich zutreffend, sofern zwischen Kauf und Ausfuhr maximal drei Monate liegen. Die Meinung (2) des Autohändlers finde ich nicht zutreffend, siehe dazu erster Teil der Antwort. Die MwSt. sollte er Dir rückerstatten können, wenn Du bis spätestens drei Monate nach Kauf das Fahrzeug exportierst und ihm die abgestempelten Exportpapiere aushändigst.

Marcus Fen. am 01. Dezember 2009: Herzlichen Dank für die schnelle und ermutigende Antwort. Mein Autohändler ist ein Verwandter von mir und möchte, wenn es irgendwie geht, mir die MwSt. zurückerstatten, weiss jedoch nicht, wie er es anstellen soll. Der Zoll in Deutschland hat telefonisch Auskunft erteilt, dass in einem solchen Fall die MwSt. nicht rückerstattet werden kann. Ob der betreffende Beamte nicht richtig Bescheid wusste oder den Fall nicht verstanden hat, weiss ich nicht.

Antwort am 03. Dezember 2009: Ich bin kein Export-Profi und kann nur von einmaligen Erfahrungen berichten, die noch dazu einige Zeit zurückliegen. Deinem Händler kann in dieser Beziehung schon gar keinen Rat erteilen.

J. Flo. am 25. November 2009:

Herzlichen Dank für die super Infos, die man auf dieser Seite findet, echt toll! Nun zu meinem Anliegen:

Ich überlege mir einen Gebrauchtwagen in Deutschland zu kaufen (ca. 14.000 €) und würde das Fahrzeug gern in die Schweiz (wohne seit 14 Monaten in BS) überführen. Ist jedes Autohaus auf irgendeine Weise "verpflichtet", mir die MwSt. zurückzuerstatten? Ich besitze noch einen Wohnsitz in NRW und frage mich jetzt, welche Alternativen ich habe, falls sich der Händler querstellen sollte.
(1) Dürfte ich das Kfz. z.B. über meinen Vater oder Bruder in Deutschland anmelden und dann unbegrenzte Zeit damit in der Schweiz fahren?
(2) Könnte ich das Auto auf meinen Namen in Deutschland anmelden und es nach 6 Monaten zollfrei überführen?

Es scheinen mir alle möglichen Optionen recht umständlich. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Antwort: Meines Wissens ist das Autohaus nicht verpflichtet, die MwSt. im Falle eines Exports im Nachhinein zurückzuerstatten. Ich ließ die geplante Rückerstattung damals schriftlich in meinem Kaufvertrag vermerken und hatte somit keine Probleme.

Wenn Du schon seit 14 Monaten in der Schweiz gemeldet bist, scheidet meines Erachtens die 2. Option aus, da Du das Auto nur zum Zeitpunkt des Umzugs zollfrei als Umzugsgut einführen kannst, sofern Du es zu diesem Zeitpunkt schon mindestens ein halbes Jahr besitzt. Auch die 1. Option ist nicht legal durchführbar, da ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug nach spätestens einem Monat mit schweizer Kontrollschildern versehen werden muss, wenn der Halter oder der Nutzer (!) des Fahrzeugs in der Schweiz wohnt. Sofern Du ein Fahrzeug als Umzugsgut einführst, beträgt diese Frist ein Jahr.

Wenn Du Dich aber nur als mehr oder weniger temporärer Wochenaufenthalter in der Schweiz aufhälst, jedoch Dein Lebensmittelpunkt (und damit überwiegender Standort des Fahrzeugs) nach wie vor in Deutschland ist, könnte ich mir vorstellen, dass Du in dieser Konstellation Deine deutsche Zulassung behalten kannt. Leider kann ich in dieser Konstellation keine genauen Auskünfte geben. Frage dazu am besten anderweitig nach.

Und wenn Du Dir Zeit, Stress, und nervige Fragen bei möglichen Polizeikontrollen sparen willst, dann werfe doch mal einen Blick auf den schweizer Gebrauchtmarkt, der hier Occasionenmarkt heißt. Denn sooo viel teuerer als in Deutschland sind die Gebrauchten ... pardon: Occasionen ... in der Schweiz auch wieder nicht.

Uwe Bor. am 14. November 2009:

Ich habe mich nach längerem Überlegen dazu entschieden, mein Wunschauto, einen Jeep Wrangler Unlimited, selber zu importieren. Schlussendlich sind eigentlich nur die Kosten für eine eventuelle Anpassung an die Schweizer MFK gelieben, die mir niemand (nicht der Importeur, kein Garagist, nicht das Strassenverkehrsamt) beantworten konnte. Eine weitere offene Frage war dann noch die Gültigkeit der Europagarantie bzw. deren Umfang. Dazu später noch mehr.

Ausschlaggebend waren dann mehrere Online-Angebote von unabhängigen Händlern (keine Markenvertretungen), die das Auto für ca. 19'000 Sfr. (also 30%) günstiger angeboten haben. Einer davon konnte sogar mit der MwSt. professionell umgehen. Die musste ich nämlich gar nicht erst bezahlen. Bezahlt habe ich dann netto 31'500 sFr. anstatt 56'000 sFr. in der Schweiz. Importkosten beliefen sich auf ca. 4'800 sFr.

Was dann folgte war eine Bahnfahrt nach Wiesbaden. Der Händler holte mich vom Bhf. ab. Von dort ging es direkt zur Zulassungstelle (dort wird die Nummer für die Erstzulassung und Versicherung gültig für 10 Tage organisiert), dann zum Händler ins Büro, wo die Übergabe der Wagenpapiere inkl. COC-Zertifikat und 2 Jahre Europagarantie von Chrysler/Jeep gegen die Bezahlung in bar erfolgte. Dann zum deutschen Zoll, um den Wagen wegen der Mwst. als ausgeführt zu deklarieren. Dann zum schweizer Zoll, um den Wagen zu importieren. Klappte alles ohne Probleme.

Nächster Schritt war die Abgaswartung, die man bei einem offiziellen Händler machen muss - wegen der Fahrzeugdaten, die im Abgaswartungsdokument als Vorgaben stehen. Dann einsenden aller Wagenpapiere an das Strassenverkerhsamt, Termin dort und fertig war das alles.

Probleme habe ich aktuell nur mit Chrysler Schweiz, weil ein nicht spezifisch schweizerisches Teil defekt ist und die das nicht bezahlen wollen. Der ganze Rest des Wagens unterliegt aber der Chrysler Europagarantie von 2 Jahren. Schlussenlich war das aber alles einfach dank des COC-Zertifikates.

Alkan Kur. am 12. November 2009:

Ich bin seit langem auf der Suche nach meinem Traumauto (Mazda mx5), aber in der Schweiz ist die Auswahl und der Kostenpunkt zu teuer und schwach. Ich habe Fragen bezüglich Autoimportieren: Was kostet mich der Import des Mazda Mx5? Fahrzeugkategorie Vorführwagen, Aufbau Cabrio, Erstzulassung: 01/2000, Kilometerstand 13.000 km, Kraftstoff Benzin, Leistung 103/140 kW/PS, Getriebeart Schaltgetriebe, ...

Wie soll ich vorgehen? Ich würde den Wagen abholen gehen in Deutschland. Wenn ich weiss, wie das Verzollen verläuft?

Antwort: Ich habe derartiges erst einmal gemacht und alle Schritte auf der Web-Seite beschrieben. Weitere Informationen habe ich nicht. Meines Wissens wird der in Deutschland bezahlte Netto-Preis (ohne deutsche MwSt.) als Grundlage zur Berechnung der schweizer Steuern genommen:
- Automobilsteuer (4% vom Netto-Preis)
- Mehrwertsteuer (7,6% von Netto-Preis, Automobilsteuer und Gebühren)
Ich könnte mir aber vorstellen, dass bei einem unrealistischen Kaufpreis ein anderer Wert zugrunde gelegt wird. Soweit ich mich erinnere, kommen noch Zollgebühren (sFr 15 pro 100 kg Fahrzeuggewicht) dazu, wenn keine "EUR.1"-Bescheinigung vorgelegt werden kann. Das dürfte auf einen außerhalb der EU hergestellten Mazda zutreffen.

Uwe Köh. am 05. November 2009:

Ich habe mir ein Auto in Deutschland gekauft (November 2009) und jetzt möchte ich fragen, wie es ausschaut mit dem Übersiedlunggut. Ich lebe erst seit 5 Monaten in der Schweiz und bin noch in Deutschland gemeldet. Frage: Wie lange muss ich das Auto haben, um es in der Schweiz anzumelden, ohne Zoll zu bezahlen?

Antwort: Soweit ich mich erinnere, muss Dir das Auto mindestens ein halbes Jahr gehören, damit Du es als Umzugsgut steuer- und zollfrei in die Schweiz importieren kannst.

Y.Roh. am 02. November 2009:

Ich werde diesen Sommer ein Gebrauchtfahrzeug aus USA in die Schweiz importieren und würde sehr gern wissen, ob ich Mehrwertsteuer auf Neupreis oder Kaufpreis bezahlen muss. Und möglicherweise haben Sie noch ein paar Tipps für mich.

Antwort: Ich habe noch kein Gebrauchtfahrzeug in die Schweiz importiert. Ich denke, dass beim Import die schweizer Automobilsteuer und Mehrwertsteuer über den Kaufpreis bzw. den Zeitwert des Fahrzeugs ermittelt wird. Außer den in der Web-Seite beschriebenen Hinweisen habe ich leider keine erprobten Tipps auf Lager.

Marcel Bad. am 01. November 2009:

Ich denke auch an den Kauf eines EU-Wagens, den ich in die Schweiz einführen will. Wie kann ich mich absichern, dass ich die Mehrwertsteuer zurückbekomme? Ein schriftlicher Vertrag mit dem Verkäufer, aber was, wenn er den Vertrag nicht einhält? Besten Dank.

Antwort: Wenn ein Vertrag zu Deinen Ungunsten nicht eingehalten wird, bleibt Dir eigentlich nur die Möglichkeit, den Rechtsweg einzulegen. Ich denke, dass eine Geschäftsbeziehung grundsätzlich ein gewisses Vertrauen auf beiden Seiten voraussetzt. Wenn Du Deinem Autohändler schon von vorneherein zutraust, eine schriftlich festgehaltene Vereinbarung zu übergehen, dann solltest Du Dir vielleicht überlegen, erst gar keine Geschäfte mit ihm zu machen.


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erstellt am 18.03.2008, zuletzt geändert am 03.03.2010