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Nette Pfi. am 25. Juli 2010:
Ich würde gern von einer Freundin einen Audi (TT Cabrio) für ca. 7500 bis 8000 Franken kaufen und dann in die Schweiz einführen. Muss ich in der Schweiz Mehrwertsteuer zahlen, wenn es ein Kauf von privat zu privat war, somit habe ich gar keine MwSt. in Deutschland gezahlt. Oder muss ich "nur" die Automobilsteuer bezahlen?
Antwort: Es gibt beim Fahrzeugkauf in Deutschland drei Varianten bzgl. der MwSt.:
(1) Es wurde MwSt. bezahlt, und diese wird nach erfolgtem Export wieder zurückerstattet.
(2) Es wurde MwSt. bezahlt, die aus irgendwelchen Gründen nicht zurückerstattet wird.
(3) Es wurde keine MwSt. bezahlt.
Für den Import in die Schweiz spielt es aus schweizer Sicht keine Rolle, welche der erwähnten Varianten in Deutschland zutrifft. Konkret: Sie müssen in jedem Fall die schweizer MwSt. beim Import bezahlen.
Thomas Möb. am 21. Juli 2010:
Also ersteinmal vielen Dank für Deine Tips zum Thema Fahrzeugimport in die Schweiz. Sie helfen mir sehr, da ich kürzlich ein Auto in D gekauft habe und es in einer Woche in die Schweiz überführen werde. Ich würde mich freuen, wenn Du mir einen Tip geben könntest, basierend auf Deiner Erfahrung: Ich bekomme ein Überführungsschild für 5 Tage. Das ist auch ok, da ich den Wagen noch am gleichen Tag überführe. Das Problem sehe ich aber darin, dass ich nach 5 Tagen in der Schweiz nicht mehr fahren darf und die Vorführung des Fahrzeugs ja erst nach 2-3 Wochen erfolgen kann. Hast Du einen Tip wie man den Zeitraum überbrückt? Ich brauche ja ein gültiges Nummernschild... Danke
Antwort: Ich hatte damals ein Ausfuhrkennzeichen, welches aufgrund der damit gekoppelten Haftpflichtversicherung 15 Tage gültig war. Es gab damals auch noch eine Variante für 30 Tage. Die von Dir gewählten 5 Tage sind wirklich recht kurz, vor allem, wenn Du Dein Auto in der Zeit zwischen Import und Fahrzeugimmatrikulation in der Schweiz nutzen möchtest. Andernfalls würde ich in dieser Zeit auf die Benutzung des Autos ohne bestehende Versicherung besser verzichten. Soweit ich weiß, darfst Du die Fahrt zum Strassenverkehrsamt auch mit abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen machen. Denn wenn Du Dein Fahrzeug in der Schweiz immatrikulieren möchtest, brauchst Du ab diesem Tag eine bestehende schweizer Haftpflichtversicherung. Ich weiß aber nicht, ob diese auch zahlt, wenn ausgerechnet auf dem Weg zum Strassenverkehrsamt ein selbstverschuldeter Unfall passiert. Um sicher zu gehen, könntest Du beim Strassenverkehrsamt Deines Heimatkantons anrufen und Dich erkundigen.
Edgar Rei. am 20. Juli 2010:
Mit Interesse habe ich den Bericht aus dem Jahr 2005 gelesen. Gibt es eine aktuellere Ausgabe?
Es handelt sich um ein fabrikneues Auto.
Antwort: Der Ablauf ist für neue und gebrauchte Fahrzeuge eigentlich gleich. Leider kann ich keinen aktuelleren Bericht bieten. Es kann schon sein, dass sich in den letzten fünf Jahren einiges verändert hat. Zum Beispiel wurde die Ausfuhranmeldung 0733 mittlerweile durch ein elektronisches Ausfuhrverfahren ersetzt. Siehe dazu das Feedback von Jochen Käh. am 12. Oktober 2009, wo über das Ausfuhrverfahren "Internet-Ausfuhr-Anmeldung" (IAA) berichtet wird.
Monika Raa. am 19. Juli 2010:
Ich habe hier von privat ein Auto für meine Tochter in der Schweiz für 1.450 € gekauft. Jetzt möchte ich es ihr bringen. Jetzt habe ich ein paar Fragen. Es wäre total nett, wenn Sie sie mir beantworten würden, wenn Sie können:
- Wo bekomme ich eine "Warenverkehrsbescheinigung"?
- Wie bekomme ich denn die MwSt. zurück, wenn es ein Privatkauf ist?
- Muß ich überhaupt das Auto auf meine Tochter zulassen, sie kann doch auch dort mit meinem Auto fahren - oder?
Ich habe über diverse Ämter keine konkrete Aussage bekommen. Vielen Dank im Voraus.
Antwort: Ich nehme mal an, dass Sie mit "hier" Deutschland meinen oder - in anderen Worten - dass Sie das Auto in Deutschland kauften. Weiterhin nehme ich an, dass Ihre Tochter in der Schweiz lebt. Zu Ihren Fragen:
(1) Wie Sie auf der Web-Seite unter Punkt 2 nachlesen können, bekam ich die Warenverkehrsbescheiningung vom Händler. Sie kann auch direkt vom Fahrzeughersteller bezogen werden.
(2) Wenn Sie im Rahmen eines Privatkaufs keine MwSt. bezahlt haben, gibt es auch nichts, was zurückerstattet werden könnte.
(3) Es gibt meines Wissens eine Regelung, dass Fahrzeuge, die von einem in der Schweiz lebenden Lenker benutzt werden, spätestens nach einem Monat mit schweizer Kontrollschildern (und damit vorher importiert) werden müssen. Sofern das Fahrzeug als Umzugsgut zollfrei importiert wurde, beträgt diese Frist 12 Monate. Falls Ihre Tochter noch einen gemeldeten (Haupt-)Wohnsitz in Deutschland hat und Wochenendheimfahrerin ist, kann ich mir vorstellen, dass sie auch weiterhin in der Schweiz ein auf sie in Deutschland zugelassenes Fahrzeug benutzen darf.
Noch ein Tipp zum Schluss: Im unteren Preissegment lohnt sich die zeitaufwändige Arbeit mit Export und Import eigentlich weniger. Denn es gibt in der Schweiz auch ganz günstige Gebrauchtfahrzeuge oder "Occasionen".
Claudia M. am 18. Juli 2010:
Ich habe mir vor ein paar Monaten ein Auto geleast. Ich wohne in der Schweiz und wollte es eigentlich ummelden, was sich aber schwieriger gestaltet, als ich dachte. In der Schweiz konnten sie mir nicht wirklich helfen ausser am Zoll in Basel. Dort sagt man mir irgendetwas von einen internationalen Kennzeichen, was für 12 Monate gilt und dann wieder neu beantragt werden muss nach Ablauf der Zeit. Im Internet hab' ich irgendetwas gelesen von einem Ausfuhrkennzeichen. Ist das das Gleiche oder gibt es da Unterschiede?
Weiterhin hat mir meine Bank mitgeteilt, dass sie den Fahrzeugbrief nicht herausgeben, was die Sache noch schwieriger gestaltet. Wie kann ich jetzt vorgehen und ganz wichtig mit welchen Kosten muss ich ingesamt rechnen?
Antwort: Leider kann ich - wie schon mehrfach auf dieser Feedback-Seite kommentiert - zum Export/Import von geleasten Fahrzeugen aufgrund fehlender Erfahrungen keine Auskünfte geben. Das Ausfuhrkennzeichen wird von einer deutschen Zulassungsstelle ausgestellt, nachdem der Fahrzeugbrief entwertet wurde. Dieses ist je nach Versicherung 15 oder 30 Tage gültig. Was mit "internationalem Kennzeichen" gemeint ist, weiß ich nicht.
Peter Bre. am 07. Juli 2010:
Ich rechne mal durch bei einem Kauf in D beim heutigen guten Kurs.
Meine Frage: Hast Du neue Angaben, oder machst Du selber auch Importe?
Antwort: Beim momentanen EUR-CHF-Kurs ist der Direktimport eines Fahrzeugs aus der EU noch attraktiver geworden. Ich selbst habe einen Fahrzeugimport nur einmal im Jahr 2005 auf rein privater Basis durchgeführt. Ich mache keine derartigen Importe auf gewerblicher Basis für andere Personen. Neuere Informationen als auf der Web-Seite vermerkt kann ich leider nicht bieten. Es gibt Unternehmen, die sich kommerziell auf Direktimporte spezialisiert haben. (Zum Beispiel habe ich www.globalcartrading.ch in Google gefunden. Ich kann jedoch keine Aussage über deren Kundenzufriedenheit machen.)
Sandi Bos. am 06. Juli 2010:
Auch ich möchte mich zuerst für diese super Seite bedanken. Ich möchte nun ein Fahrzeug aus DE in die CH importieren. Der Verkauf/Kauf erfolgt von privat zu privat. Ich bekomme einen Kaufvertrag sowie den Kfz-Brief.
Ist es möglich, dass ich den Rest selbst erledige (bezüglich Lieferantenbescheinigung, IAA-Internet Ausfuhranmeldung, etc.) erledige, ohne die Hilfe des Verkäufers? Er möchte eigentlich damit nichts zu tun haben.
Antwort: Was der Händler bei der IAA genau veranlassen muss, kann ich nicht sagen. Vielleicht geht das auch ohne Mithilfe des Händlers. Ansonsten könnten Sie sich zwecks Unterstützung auch an eine kompetente Spedition in Ihrer Nähe wenden. Den Export-/Importvorgang an sich hatte ich seinerzeit selbst gemacht.
Daniel Isc. am 30. Juni 2010:
Ich möchte einen Audi A5 Cabriolet S5 von Deutschland nach der Schweiz exportieren resp. importieren. Können Sie mir eine gute Adresse eines Audi-Zentrums in Deutschland angeben? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Antwort: Für ein geeignetes Audi-Zentrum empfehle ich einen Blick ins Internet (www.audi.de). Eventuell würde ich eine grenznahe Niederlassung aufgrund der Nähe bevorzugen. Vielleicht werden Sie auch auf anderen Internet-Sites fündig, insbesondere wenn Sie nach preisgünstigen EU-Re-Importen Ausschau halten. Leider kann ich keine spezielleren Angaben bieten.
Gordon Leh. am 21. Juni 2010:
Das scheint ja sehr kompliziert mit Autoeinfuhr in die Schweiz, hier also mein Problem:
Ich habe mir Anfang März einen Audi gekauft, der ab 9.3.2010 auf mich zugelassen ist, und hab' ab 1.4.2010 in einer Klinik in der Schweiz meine Arbeit begonnen. Das Problem ist, dass ich es ja nicht als Übersiedlungsgut einführen kann, da der Wagen mir noch keine 6 Monate gehört. Kann ich bis nach dem 9.9.2010 warten, bis ich beim Zoll vorbei fahre, und dann mein Auto einführen? Da müsste ich doch theoretisch keine Abgaben zahlen, weil dokument 15.30 in Kraft tritt. Sehe ich das richtig? (Kann ja die ganze Zeit sagen, ich bin Saison-Arbeiter und muss ja nicht jedem Polizist meine B-Bewilligung zeigen.) Hab' schon vor, das Auto zu behalten und ein paar Jahre hier zu bleiben.
Bitte helfen Sie mir weiter, danke.
Antwort: Für die Rückerstattung der deutschen MwSt. hätten Sie das Fahrzeug innerhalb von 3 Monaten nach Kauf exportieren müssen, was in Ihrem Fall zu spät ist. Aber das war ja nicht Ihre Frage. Ich könnte mir vorstellen, dass für den schweizer Zoll das in Ihrem schweizer Ausländerausweis stehende Einreisedatum relevant ist. Ansonsten könnte es ja jeder so machen, nämlich mit der Einfuhr einfach warten, bis die sechs Monate vorbei sind. Aber ich bin mir in diesem Fall nicht sicher, vielleicht funktioniert Ihr angedachtes Vorgehen sogar. Folgende Alternative könnte bei Ihnen möglich sein (bin mir nicht sicher, bitte recherchiere Sie auch anderweitig): Sie importieren Ihr Auto ohne Versteuerung temporär (!) in die Schweiz und immatrikulieren es mit einer Zoll-Nummer. Dann können Sie es max. zwei Jahre in der Schweiz benutzen. Ansonsten müssen Sie es nach dieser Frist (zum voraussichtlich tieferen Zeitwert) versteuern, womit Sie günstiger wegkommen.
Reto Lan. am 10. Juni 2010:
Besten Dank für die super Seite die sie da zusammengestellt haben. Eine Frage habe ich trotzdem noch, Sie schreiben folgendes: Für mein Auto bezahlte ich € 12800,--, das sind netto € 11034,48 (= sFr 17116,--) plus € 1765,52 Mehrwertsteuer, welche ich schlussendlich wieder zurückerstattet bekam.
Wieso sind dies netto € 1765,52? Mit einer MwSt. von 19% müsste dies doch gegen € 2400.-- sein, oder mache ich einen Überlegungsfehler?
Antwort: Der deutsche MwSt.-Satz betrug zum Zeitpunkt des Autokaufs, also Ende 2004, 16%. (Das waren noch Zeiten ...) Die auf der Web-Seite vermerkten Beträge sind korrekt.
Robert Kem. am 08. Juni 2010:
Habe ein etwas spezielles Anliegen. Möchte meinen Oldtimer Bj. 1971 (derzeit deutsches H-Kennzeichen) weiterhin in Deutschland belassen und fahren, jedoch zukünftig mit einem schweizer Kontrollschild. Gibt es eine Möglichkeit?
Potentieller Halter/Käufer und fester Wohnsitz in der Schweiz wären vorhanden. Muß das Fahrzeug faktisch eingeführt und vorgeführt werden, oder kann die Anmeldung lediglich anhand der benötigten Formulare durchgeführt werden? Über ein Feedback würde ich mich freuen.
Antwort: Die Bestimmungen in Deutschland kenne ich nicht im Detail, vermute aber, dass ein zumeist in Deutschland befindliches Auto auch in Deutschland zugelassen werden muss, um auf dem Boden der Legalität zu bleiben. Ich denke, dass das Fahrzeug physikalisch eingeführt werden muss, was der Zoll durchaus überprüfen könnte. Außerdem muss das Auto nach der Einfuhr zur Abgaswartung und zur Fahrzeugkontrolle in einem kantonalen Straßenverkehrsamt.
Engin am 08. Juni 2010:
Zunächst einmal möchte ich ein grosses Lob für die umfangreichen Infos aussprechen. Ich bin gerade dabei ein Auto in die Schweiz einzuführen. Jedoch habe ich das Auto privat gekauft zu einem Preis von 10.000 Euro. Die Autos werden jedoch viel teurer gehandelt. In CH 35.000.
Meine Frage: Wird bei der Besteuerung (Automobil und MwSt.) der tatsächliche Verkehrswert oder der Verkaufswert aus dem Vertrag herangezogen? Weiterhin würde ich gerne wissen, wo ich die Einfuhr- und Warenausfuhrbescheinigung besorgen kann. Muss man dafür extra zum Zoll oder gibt es sowas auch online? Besten Dank für dein Support.
Antwort: Ich denke, dass primär der in Deutschland bezahlte Verkaufspreis die steuerliche Grundlage bildet. Was passiert, wenn marktüblicher Wert und Verkaufspreis deutlich auseinanderklaffen, kann ich nicht sagen. (Trage ich gerne auf dieser Seite nach, wenn ich entsprechende Infos erhalte.) Das Ausfuhrverfahren wird seit einiger Zeit nur noch online abgewickelt - siehe dazu entsprechende Leser-Feedbacks (z.B. Feedback von Jochen Käh. am 12. Oktober 2009). Die schweizer Einfuhrbescheinigungen erhielt ich ausgefüllt vom schweizer Zoll.
Ulrich Kri. am 07. Juni 2010:
Top-Seite. Besten Dank! Könnten Sie auch kommerziell anbieten!
2 Fragen:
1) Muss es sich bei dem deutschen Verkäufer um einen KFZ-Händler handeln oder kriegt man auch alle Papiere (und natürlich die MwSt.) zurück, wenn es sich um ein branchenfremdes Unternehmen handelt, welches MwSt. ausweist?
2) Wenn man in der Schweiz vorsteuerabzugsberechtigt ist (Firmenwagen), fallen entsprechend beim Zoll nur die 4% an. Reicht in diesem Fall die Angabe der MwSt.-Nummer? Besten Dank für eine Antwort.
Antwort: Ich denke, es ist vom Ablauf her völlig egal, bei welcher Art von Händler die deutsche MwSt. bezahlt wurde. Der Händler muss in jedem Fall bzgl. MwSt.-Rückerstattung kooperativ sein. Zur Frage mit der Vorsteuerabzugsberechtigung kann ich keine Antwort geben, da mir dieser Fall unbekant ist. Gerne trage ich entsprechende Infos auf dieser Web-Seite nach, wenn ich sie erhalte.
Richard Zel. am 14. Mai 2010:
Bin bei meiner Suche nach Infos zum Thema auf Ihre Informationsseite gestossen. Da haben Sie sich aber viel Mühe gemacht!
Können Sie mir sagen, wie es bei gebrauchten KFZ verhält, die von Privat an Privat verkauft werden? Gleicher Aufwand? Fahrzeug soll auf Anhänger transportiert werden (vom schweizerischen Käufer).
Antwort: Bei einem rein privaten Fahrzeug(ver)kauf fällt in Deutschland keine MwSt. an, somit kann auch keine MwSt. nach erfolgtem Export zurückgefordert werden. Eine internationale Zulassung, spezielle Tageskennzeichen oder eine entsprechende Versicherung sollten meines Erachtens bei einem Transport auf Anhänger nicht erforderlich sein, was den Aufwand verringert. Die Import-, Kontroll- und Zulassungsmodalitäten in der Schweiz verlaufen allerdings in gleicher Weise wie auf meiner Web-Seite beschrieben.
Sören Höh. am 11. Mai 2010:
Ich muss auch mein Auto anmelden und habe jetzt eine Frage, bekomme ich nur von meinen Händler die dt. MwSt. zurück, oder kann ich auch beim Finanzamt anfragen? Das Auto war gebraucht.
Für eine Rückinformation oder anderen Infos wäre ich dankbar!
Antwort: Die in Deutschland bezahlte MwSt. kann grundsäzlich nur vom Händler (und nicht vom Zollamt oder Finazamt) rückerstattet werden, sofern der Händler dazu bereit ist. Zwischen Kauf und Export dürfen meines Wissens max. 3 Monate liegen, ansonsten ist es für die Rückerstattung der MwSt. zu spät. Ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist, spielt meines Wissens dabei keine Rolle.
Philipp Mel. am 09. Mai 2010:
Vielen Dank für die geniale Auflistung für den Autoexport aus D in die CH. Sind die Angaben hier noch aktuell? z.B. Ausfuhranmeldung 0733, heisst das immer noch so?
Antwort: Die Ausfuhranmeldung 0733 wurde mittlerweile durch ein elektronisches Ausfuhrverfahren ersetzt. Siehe dazu das Feedback von Jochen Käh. am 12. Oktober 2009, wo über das Ausfuhrverfahren "Internet-Ausfuhr-Anmeldung" (IAA) berichtet wird.
Mehmet am 06. Mai 2010:
Ich wohne in der Schweiz in Zürich. Ich möchte gerne einen BMW X5 in Hamburg kaufen und in die Schweiz importieren und zwar ist das ein 3,0 l Diesel, 82000 km, 2005 Modell, 6000 Euro und ist 2000 kg schwer. Ich möchte sehr gerne wissen wie teuer das etwa wird, ob sich das für mich überhaupt lohnt.
Ich wäre sehr froh, wenn sie mir dabei behilflich sein könnten, und danke ihnen im voraus schon.
Antwort: Sämtliche Steuern und Gebühren können Sie meiner Web-Seite entnehmen. Bedenken Sie dabei, dass Sie auch nach Hamburg reisen und das Fahrzeug in die Schweiz bringen müssen. Ob das finanziell rentabel ist, können Sie selbst ausrechnen, indem Sie es mit den Gebrauchtwagenpreisen in der Schweiz vergleichen. Und vergessen Sie dabei Ihren zeitlichen Aufwand nicht. Ich persönlich denke, dass der Aufwand für ein Auto, welches 6000 Euro wert ist und sich in Hamburg befindet, nicht unbedingt lohnt.
Philipp Sch. am 01. Mai 2010:
Kann ich das Auto eigentlich auch zuerst kaufen, wenn ich noch keinen Wohnsitz in der Schweiz habe? Also das Auto für kurze Zeit (1-2 Monate) in Deutschland zulassen und danach, wenn ich meinen Wohnsitz in der Schweiz habe, exportieren? Vielen Dank.
Antwort: Das sollte meines Erachtens problemlos gehen. Genau so war es ja in meinem Fall: Zum Zeitpunkt des Fahreugkaufs hatte ich noch keinen Wohnsitz in der Schweiz. Noch ein Hinweis: Zwischen Kauf und Export sollten max. 3 Monate liegen, um die deutsche MwSt. zurückerstattet zu bekommen.
David Sch. am 27. April 2010:
Vielen Dank für die gute Seite. Aufgrund dessen überlege ich eigentlich erst, ein Auto ggf. in Deutschland zu kaufen. Ich dachte vorher immer, so eine Geschichte sei finanziell vollkommen uninteressant. Aber die Gebrauchtpreise sind bei deutschen Händlern mitunter wesentlich günstiger.
Nun aber meine konkrete Frage. Mal angenommen, ich importiere erfolgreich ein Auto in die Schweiz und möchte es irgendwann (z.B. nach 2 Jahren) wieder verkaufen. Gilt das Auto dann als "schweizer" Auto? Sprich: Hat man Probleme einen Käufer zu finden und muss das Auto wieder nach Deutschland ausführen? Oder sind sämtliche Papiere dann einwandfrei schweizerisch?
Besten Dank für die Antwort und alles Gute.
Antwort: Nach einem ordnungsgemäßen Import in die Schweiz und nach einer durchgeführten Fahrzeugkontrolle und Fahrzeugimmatrikulation bekommen Sie den üblichen schweizer Fahrzeugausweis (mit Typengenehmigung und Stammnummer). Damit kann das Auto problemlos in der Schweiz und (so glaube ich) auch in Liechtenstein verkauft werden. Davon leben ja auch die auf Direktimporte spezialisierten Händler. Eine erneute (Rück-)Ausfuhr nach Deutschland zwecks Verkauf ist nicht nötig und in der Regel finanziell völlig uninteressant. Mir wurde mal gesagt, dass ein auf privater Basis importiertes Fahrzeug anhand der Typengenehmigung (siehe Zeile 24 im schweizer Fahrzeugausweis) zu erkennen ist: Das letzte Zeichen ist ein Buchstabe "X".
Romy Not. am 21. April 2010:
Also ich habe mir das ganze jetzt mal durchgelesen und mir qualmt der Kopf ... und ehrlich gesagt blicke ich nicht wirklich durch ... obwohl es echt toll beschrieben wurden ist. Ich hätte da auch mal eine Frage diesbezüglich und zwar wie die ganze Geschichte aussieht wenn ich mein Auto in Deutschland auf Finanzierung laufen habe?
Antwort: Leider habe ich mit dem Export von in Deutschland finanzierten bzw. geleasten Fhrzeugen keine Erfahrung. Am besten, Sie fragen mal bei Ihrer Bank bzw. Leasing-Partner nach.
Marco Cri. am 15. April 2010:
Ich habe als Privatmann mein Auto im August 2009 letzten Jahres gekauft. Der Händler hat Bescheid gewusst, dass ich das Auto in Schweiz bringen möchte. Jetzt möchte ich dieses Auto einführen, und nun weiss ich nicht, ob ich noch die Mehrwertsteuer von 19% zurückholen kann. Wenn ja von wem? Und ist dies noch möglich? Vom Hauptzollamt oder generell vom Händler? Oder muss ich dies wo anders machen? Oder geht es garnicht mehr :-( ?
Wer kann mir dabei helfen oder kann ich nix machen und muss in der Schweiz komplett die fast 12 % Einfuhr zahlen?
Daten zum Auto: km-Stand: ca. 20 km, Alter: ca. 9 Monate auf meinem Namen (Erstbesitzer)
Wer kann mir darüber was sagen? Danke.
Antwort: Die deutsche MwSt. wird grundsätzlich vom Händler (und nicht vom Zollamt oder Finazamt) zurückerstattet. Meines Wissens gibt es aber eine zeitliche Frist: Zwischen Kauf und Ausfuhr dürfen max. 3 Monate liegen. Dem schweizer Zoll ist es bei der Berechnung der Import-Steuern und -Gebühren egal, ob Du die deutsche MwSt. zurückbekommst oder nicht.
Prabas am 15. April 2010:
mein handler gibt nicht ausfuhrannmeldung 0733. was macht ich? bitte anworte mich.
Antwort: Wenn der Händler unkooperativ ist, würde ich das zu exportierende Auto bei einem anderen Händler kaufen. Die Ausfuhranmeldung 0733 scheint es nicht mehr zu geben. Sie wurde durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Pasu am 13. April 2010:
Erstmal Danke für deine Seite, hat mir viel Mühe erspart. ich bin deutscher seit 1jahre wohne ich in solothurn letzemonat habe ich einauto in deutschland gekauft indie schweiz steuer gezahlt aber rückerstatungnoch nicht nehmen wie ist möglich bitte anwort mich.
Antwort: Zur Rückerstattung der deutschen MwSt. musst Du Dich mit den Händler wenden, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast. Siehe dazu Punkt 13 auf meiner Web-Seite. Das mit der Ausfuhranmeldung funktioniert mittlerweile elektronisch, doch ich habe damit keine Erfahrung.
Peter Gla. am 08. April 2010:
Erst mal ganz vielen Dank und Anerkennung für diese tolle Website!! War ja wohl reichlich Arbeit, ist aber extrem hilfreich. Ich hab nun doch noch ein paar Fragen:
1) Gilt das ganze Vorschriften- und Dokumentenpaket auch für Gebrauchtwagen?
2) Bekommt man auch auf einen Gebrauchten die MWST (D) zurück?
3) Muss das Fahrzeug in der EG hergestellt oder nur verkauft worden sein (z.B. Japaner/Koreaner), um den Einfuhrzoll in die Schweiz vermeiden zu können?
Unser Fall: Wir (ich pendele noch, Wohnsitz in Deutschland) leben schon seit ca. 5 Jahren in der Schweiz. Meine Frau ist dort auch mit einzigem Wohnsitz gemeldet. Also ist der Umzug mit 2 (kostenlosen) Fahrzeugen schon lange gelaufen. Jetzt möchte sie meinen noch in D zugelassenen PKW importieren, und auf sich zulassen. Die entsprechenden Vorgänge sind schon angeleiert, und alle (Versicherung, Abgaswartunsdokument, Strassenverkehrsamt) sind einverstanden. Es fehlt "nur" noch der Zoll Prüfbericht 13.20 A. Den werden wir uns bei unserer nächsten Wiedereinreise in Basel ausstellen lassen (bzw. versuchen). Sind darüberhinaus noch irgendwelche anderen Formalitäten zu erfüllen, und ist das Auto wirklich zollfrei (ein in GB hergestellter Rover, EG-Konformitätsbescheinigung liegt vor). Das Auto ist auf mich seit 05 Bj. 03 zugelassen, wie errechnet sich der Wert für die Strassen- und schweizer MWST? Muss ich meiner Frau eine Rechnung schreiben? Hoffentlich war das nicht schon zuviel an Fragen. Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für eine Antwort und wünsche schönes Wochenende.
Antwort: Das sind schon etwas viel Fragen an mich, der ich in dieser Angelegenheit kein Profi bin und nur auf eine einmalige Erfahrung zurückblicken kann. Ich fange mal an - alle Antworten entsprechen nur meinem Kenntnisstand:
zu 1) Ja, das gilt auch für Gebrauchtwagen.
zu 2) Grundsätzlich ja, sofern für den Gebrauchtwagen überhaupt MwSt. bezahlt wurde und eine entsprechende Rechnung vorliegt. Jedoch dürfen zwischen Kauf und Ausfuhr meines Wissens nicht mehr als drei Monate liegen - was in Ihrem Fall mit Zulassung in 2005 wohl nicht zutrifft.
zu 3) Das Fahrzeug muss in der EU hergestellt worden sein, um zollfrei in die Schweiz importiert werden zu können.
Rest) Auf den Nettowert des Fahrzeugs zahlen Sie beim Import 4% schweizer Automobilsteuer und auf den erhaltenen Betrag kommen 7,6% schweizer MwSt. Wie Sie das mit der Rechnung machen, weiß ich nicht.
Julia Flü. am 02. April 2010:
Ich habe in Deutschland ein Auto gekauft. Alle Dokumente laufen auf meinen Namen. Könnten wir das Auto auf meinen Mann zulassen?
Antwort: Das sollte meines Erachtens kein Problem sein. Ich würde zur Sicherheit eine Vollmacht schreiben, in der Sie explizit Ihren Mann zur Zulassung auf seinen Namen ermächtigen. Am besten, Sie klären diesen Sachverhalt bereits im Vorfeld mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt.
Jan Ifk. am 29. März 2010:
Erstmal Danke für deine Seite, hat mir viel Mühe erspart. Ein nützlicher Hinweis noch: Das EUR.1 Dokument kann man nicht downloaden. Man kann es aber kostenlos bei der IHK abholen.
Armin Bom. am 28. März 2010:
Die Seite hat mir ebenfalls sehr viel weiter geholfen. Eine Frage hätte ich noch. Ich bekomme von meinem Händler die Kennzeichen mit dem roten Rand (30 Tage). Vor Ostern werde ich mein Auto in die Schweiz bringen und gleich verzollen, wegen einem Prüfungstermin beim Strassenverkehrsamt, der laut telefonischer Auskunft, bis zu 4 Wochen momentan dauern kann.
Meine Frage ist jetzt, kann ich über Ostern mit dem Wagen und den Schildern wieder problemlos über die deutsche Grenze zurück und anschliessend wieder problemlos einreisen? Ist das möglich? Über eure Erfahrungen darüber freue ich mich. Schöne Grüsse.
Antwort: Da ich keine Erfahrungen mit den rot umrandeten Kennzeichen habe, kann ich zu dieser speziellen Konstellation keine Auskunft geben. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass ein erneuter Grenzübertritt bei nicht abgeschlossenem Importvorgang unter Umständen problematisch sein (oder zumindest diverse Fragen der Grenzer aufwerfen) könnte. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der Gültigkeitsbereich der Versicherung, den ich ebenfalls nicht kenne.
Armin Bom. am 07. April 2010: Ein kleiner Erfahrungsbericht meinerseits: Ich bin mit den roten, 30 Tage-Ausfuhrkennzeichen (nach Verzollung in der Schweiz und Termin beim Strassenverkehrsamt) problemlos über Ostern nach Deutschland gefahren und auch an der Grenze in die Schweiz gab es keine Probleme. In dieser Zeit bin ich sogar nach Polen gefahren, wurde dort an der Grenze vom Zoll angehalten und konnte problemslos ein- und ausreisen. Man sollte sich erkundigen, ob die Haftpflicht, die bei den Ausfuhrschildern dabei ist, auch weiterhin in allen Ländern beständigkeit hat. Ich hatte zusätzlich vom ersten Tag der Gültigkeit der Schilder an, eine Schweizer Vollkasko Kfz-Versicherung abgeschlossen, die mir ohne Haftpflicht problemlos die volle Deckung gewehrleistet hat.
Dieter I. am 26. März 2010:
Da hast Du ja richtig Glück gehabt. Mein in den Staaten gekaufter Oldtimer steht für Tage, wenn nicht für Wochen, in Bremerhaven.
Grund: Es braucht einen Transportschein T1 und der will mit einer Kaution von rund 30% der Summe des Kaufpreises und des Transports abgedeckt sein. Deshalb ist der in den Staaten gelöste Transportschein nicht akzeptiert. Wenn das Fahrzeug auf dem Weg von Bremerhaven in die Schweiz (Autotransporter) noch in Cuxhafen kehren geht, braucht es einen weiteren Transportschein T1 mit entsprechenden Folgekosten (Kaution, die dann irgendwann vielleicht wieder einmal zurück bezahlt wird...). Sonst braucht es den "Title of the Car" (Zoll) und die "Register Card" für die Zulassungsbehörde. Es ist eine sehr nervenaufreibende Angelegenheit.
Leonardo am 23. März 2010:
Möchte einen Wagen in der Schweiz zulassen, aber der Brief liegt noch in der deutschen Bank. (Kann ich Zoll sparen?) Hoffe, mir kann jemand helfen.
Antwort: Soweit ich mich erinnere, ist der entwertete deutsche Fahrzeugbrief zum Export, Import und zur Immatrikulation (= Zulassung) in der Schweiz zwigend erforderlich. Ich würde also erst den Fahrzeugbrief organisieren. Dieser muss im Rahmen der "KFZ-Zulassung zur Ausfuhr auf eigener Achse" von der deutschen Zulassungsstelle entwertet werden.
Hikmet Dus. am 17. März 2010:
Guten Tag; erstmals möchte ich Ihnen ein Lob austeilen, endlich eine Erklärung, wo man schrittweise nachvollziehen kann.
Würde gerne von Deutschland aus ein Auto inportieren in die Schweiz Solothurn, der Wert des Autos liegt bei 37000 Euro. Können Sie mir sagen, wieviel ich schlussendlich spare, wenn alles so klappen würde wie bei Ihnen? Muss ich viel Zeit inverstieren, bis ich alle Dokumente zur Hand habe? Ich danke Ihnen im Voraus.
Wie bereits bei anderen Anfragen geantwortet, braucht ein privater Fahrzeug-Import schon einiges an Zeit. Wieviel Sie sparen, können Sie sich mit einem Taschenrechner selbst ausrechnen: Sie nehmen den zu bezahlenden Kaufpreis in Deutschland, ziehen davon 19% deutsche MwSt. ab, auf den Rest kommt 4% schweizer Automobilsteuer und auf den erhaltenen Betrag kommen 7,6% schweizer MwSt. Dann rechnen Sie noch ca. CHF 450 für Überführungszulassung, Zolldokumente, Abgastest, Kontrolluntersuchung und andere Posten hinzu. Das vergleichen Sie mit dem zu bezahlenden Kaufpreis in der Schweiz und sehen dann schnell, ob es sich lohnt.
Martin Kas. am 16. März 2010:
Vielen Dank zunächst für Deine Infos auf der "Hallo-Schweiz"-Seite. Sie sind sehr hilfreich. Ich habe soeben mit dem Finanzamt in Deutschland telefoniert und sie sagten mir, dass eine Rückerstattung nicht mehr möglich ist, da ich zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeug vor ca. zwei Jahren noch in Deutschland angemeldet war und erst anschließend das Fahrzeug in die Schweiz importiert habe.
Hast Du vielleicht von ähnlichen Sachverhalten gehört und kennst Du Wege, die MwSt. trotzdem erstatten zu bekommen?
Antwort: Meines Wissens muss das Fahrzeug innerhalb drei Monaten nach Kauf aus der EU exportiert werden, um die deutsche MwSt. zurückerstattet zu bekommen. Zwei Jahre sind leider deutlich über dieser Frist.
Martin Kas. am 24. März 2010: Vielen Dank für Deine Info! Man hätte sich viel Geld sparen können, wenn man dies alles vorher gewusst hätte.
Emilio Cam. am 15. März 2010:
Ich wollte mir ein Auto aus Deutschland importieren, aber wenn ich so lese, was ich dann alles machen muss, wie kompliziert das alles ist, frage ich mich, ob es sich schlussendlich auch wirklich lohnt finaziell... So wie ich das sehe, ist ja das mit einem extrem grossen Aufwand verbunden ... puuh ... Gibt's keine Händler in der Schweiz, die den ganzen Kram selber erledigen können? Gruss und danke :-)
Antwort: Da kann ich nur zustimmen: So ein privater Fahrzeug-Import ist durchaus mit zeitlichem Aufwand verbunden. Und das vor allem dann, wenn man es zum ersten mal selbst macht. Es gibt schweizer Händler, die Fahrzeugimporte aus der EU anbieten. Die sind z.B. in Google zu finden unter: "Direktimport Auto site:.ch"
Denis am 15. März 2010:
Meine Frage bezieht sich auf die derzeit gültigen Richtlinien und Verfahren - ich habe die Hoffnung, dass vielleicht einer der Leser dieser fantastischen Seite vielleicht eine Antwort weiß. Und zwar: Am 01.05. nehme ich meine Arbeit in der Schweiz auf. Eine Adresse dort habe ich noch nicht - bin aber gerade auf Wohnungssuche. Nun möchte ich mir vor Verlassen Deutschlands noch einen fahrbaren Untersatz kaufen. Ist es immer noch möglich, mit dem Händler eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer binnen drei Monaten zu vereinbaren, oder ist das mit den neuen Verfahren nicht mehr möglich? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das Auto in die Schweiz einzuführen? Reicht da eine gültige Adresse oder muss die Aufenthaltsbewilligung bereits vorliegen?
Tausend Dank für Eure Hilfe!
Antwort: In meinem Fall (also 2005) war die nachträgliche Rückerstattung der MwSt. kein Problem. Wie es heute ist, kann ich nicht sagen. Zur Immatrikulation (das ist die Zulassung in der Schweiz) des Fahrzeugs benötigte ich schon eine gültige Aufenthaltsbewilligung.
Denis am 25. März 2010: Vielen Dank für deine Hilfe. Ich werde jetzt einfach nochmal mit dem Zoll sprechen. Mal gucken, was die dazu sagen. Update folgt!
Antonella G. am 03. März 2010:
Mein Problem ist umgekehrt: Ich lebe und arbeite in Zürich, habe ein CH-Auto, das ich nicht viel brauche und das von meinem Partner oft allein benutzt wird, um nach unserer Heimat Italien zu fahren. Er ist von Zollbeamten angehalten worden, und man hat ihm gesagt, er dürfe nicht damit in der EU fahren. Weisst du warum, und was können wir tun? Ich danke dir für einen Hinweis.
Antwort: Wenn Dein Partner einen Wohnsitz in der Schweiz hat und das Fahrzeug nur zu gelegentlichen Fahrten nach Italien benutzt wird, ist die schweizer Zulassung sicherlich legal. Wenn jedoch das Fahrzeug mit einer schweizer Zulassung überwiegend in Italien genutzt wird und/oder Dein Partner keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann ich mir schon vorstellen, dass in dieser Konstellation bestimmte EU-Bestimmungen verletzt werden. Genaueres kann ich leider nicht sagen.
Hansruedi Rit. am 28. Februar 2010:
Import VW: Bin an Updates sehr interessiert.
Antwort: Aktuelle Rückmeldungen von Lesern werden zeitnah auf dieser Web-Seite veröffentlicht.
Steffen Mül. am 19. Februar 2010:
Vielen Dank für Ihre Webseite, hat mir wirklich sehr geholfen! Ein paar Anmerkungen hätte ich noch:
(1) Wie bereits mehrfach von anderen erwähnt, erfolgt die Ausfuhranmeldung durch den deutschen Händler nun elektronisch: nennt sich IAA und dort steht auch die berühmte MRN-Nummer drauf (ist eine Art Tracking-Nummer, mit der dem Grenzzollamt vom Binnenzollamt die Ausfuhr vorangemeldet wird). Diese MRN sollte man sich notieren, weil damit der ganze Exportvorgang im System des Zolls dokumentiert wird.
(2) Das Grenzzollamt DE-CH oder EU-CH muss VORHER beim DE-Binnenzollamt angegeben werden. Siehe diesen Link hier für Grenzzollstellen: www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/ c0_versand/einschraenkungen/a0_zollstellen_deutsch_schweizerischen_grenze/index.html
(3) Beim CH-Grenzzollamt kann man eine Voranmeldung beantragen bei der Einfuhr, damit man die Verzollung an einem Binnenzollamt (z.B. in Zürich) machen kann. Man hat dann zwei Tage Zeit, das Fahrzeug am Binnenzollamt zu verzollen. Vorteil: weniger gestresste Zollbeamte und die Möglichkeit, mit Kreditkarte zu bezahlen - viele Grenzzollstellen akzeptieren nur EC (Debit) oder Cash.
(4) EUR.1 gibts bei der IHK, und der Händler kann dieses Dokument OHNE den Käufer organisieren (manche Händler wissen das nicht) - so spart man Zeit.
(5) Versicherung: soweit mir bekannt, gibt es nur Haftpflicht zur Überführung, keine Kaskodeckungen. Sowohl DE- wie auch CH-Versicherungen lehnen Kaskodeckungen mit einem Exportkennzeichen ab. Also vorsichtig fahren!
(6) Termin zur Vorführung beim Strassenverkehrsamt: Kann schnell gehen, kann auch mal 2 Wochen dauern. Exportkennzeichen also immer 30 Tage wählen, sonst kann es knapp werden.
(7) Einfuhrformular 11.010d: bei einem Grenzzollamt weigern sich die CH-Beamten schon mal, das auszufüllen, bei starkem Andrang. Die Empfehlung lautet dann, das kurz von einer Spedition machen zu lassen, die ja alle Schalter in der Nähe vom Zoll haben. Alternative: Verzollung im CH-Binnenzollamt, dort haben die Leute Zeit. Nachteil: ein weiterer Weg meist quer durch die Stadt - es sei denn, man wohnt grad neben dem CH-Binnenzollamt...
(8) Die MwSt. wird IMMER vom DE-Händler erstattet, nie vom DE-Zoll. Der DE-Zoll bestätigt lediglich die ordnungsgemässe Ausfuhr, was eine Rückerstattung überhaupt erst ermöglicht.
(9) Zur Besorgung aller Formulare empfiehlt es sich, alles soweit möglich durch den DE-Händler machen zu lassen. Das spart immens viel Arbeit. Für manche Dinge muss aber der Exportierende physisch anwesend sein, kann der Händler also nicht voher erledigen.
(10) Es gibt auch Speditionen, die einem den ganzen Export/Import-Krempel abnehmen. Also: Sie holen das Auto in DE beim Händler ab, machen die Ausfuhr, Verzollung und Einfuhr und stellen einem das Fzg. vor die Haustür. Abgasdokument und Strassenverkehrsamt muss man dann halt noch selbst machen. Kostet einfach a bisserl Geld, in meinem Fall rund EUR 600,- Kann keinerlei Empfehlung aussprechen, aber z.B. die Firma GCT macht so was (www.gctgroup.de).
Vielen Dank fürs Mitteilen dieser aktuellen Erfahrungen und Ergänzungen.
Liesa Fol. am 02. Februar 2010:
Mittlerweile muss die Ausfuhranmeldung elektronisch durch den Händler geschehen. Dieses sollte dem Händler bekannt sein. Die EUR.1 bekommt man bei der IHK, wenn der Händler dieses nicht hat. Ausfuhrhaftpflicht gibt es im Internet bereits ab 48 Euro für 30 Tage.
Dorothea Nie. am 25. Januar 2010:
Wenn man länger ein Auto aus Deutschland in der Schweiz hat und fährt, muss es ja verzollt werden. Wie ist es denn bei einem geleasten Auto? Das gehört mir ja nicht, muss es dennoch verzollt werden? Ich finde einfach nichts im Netz dazu. Vielleicht können Sie mir ja helfen.
Antwort: Ich habe keine Erfahrung mit dem Export eines geleasten Fahrzeugs. Bitte fragen Sie dazu am besten Ihren Leasing- bzw. Finanzierungspartner. (Siehe dazu auch meine früheren Antworten auf Anfragen vom 21.12.2009, 15.12.2009, 22.06.2009 und 04.01.2009.)
Thomas Sch. am 25. Januar 2010:
Mal 'ne kurze Frage: Musstest Du erst die Papiere beim Straßenverkehrsamt abgegen und dann wurde Dir ein Termin genannt? Ich habe nämlich gerade angerufen, weil ich eigentlich alles an einem Tag (Einfuhr, Abnahme und Anmeldung) machen wollte. Da sagte mir die Dame am Telefon: Nee so geht das nicht, Papiere abgeben, und dann bekommen Sie einen Termin genannt, kann bis zu einem Monat dauern.
Antwort: Ich habe davon gehört, dass die Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt des Kantons Zürich vorab die Papiere haben wollen und erst dann einen Termin zur Fahrzeugkontrolle vergeben. Bei mir war das vor fünf Jahren im Kanton Schwyz nicht der Fall. Da konnte ich noch vor dem Import in die Schweiz den Termin im Straßenverkehrsamt telefonisch und zeitnah zum Import vereinbaren.
Marcel Bad. am 20. Januar 2010:
Ich bin im Begriff, ein Auto von Deutschland in die Schweiz einzuführen, und hätte noch eine Frage: Zum Formular "11.010" geben Sie keinen Kommentar. Am Zoll in Basel wurde mir gesagt, dass dieses Formular sehr kompliziert sei und ich dafür einen Spediteur brauche! Was ist nun richtig?
Noch etwas Neues: es scheint, dass das 11.010 in naher zukunft so geändert wird, dass man es im Internet ausfüllen kann und via Mail schickt!
Ist schon fünf Jahre her, aber nach einem Blick in meine Web-Seite (siehe Punkt 8) erinnere ich mich: Ich bekam das Einfuhrformular 11.010 d beim Import vom schweizer Zoll ausgehändigt. Ich weiß nicht, was an diesem Formular "kompliziert" sein soll. Ich hatte eine Spedition nur für den zur gleichen Zeit stattfindenden Umzug meines Hausstandes beauftragt. Das Auto importierte ich jedenfalls rein privat und "ohne Hilfestellung". Es kann durchaus sein, dass dieses vom schweizer Zoll ausgefüllte und ausgehändigte Einfuhrformular durch ein elektronisches Verfahren ersetzt wird. Genaueres weiß ich jedenfalls nicht.
Felix Bäc. am 19. Januar 2010:
Danke für die tollen infos auf dieser seite! wenn man sich das so richtig durchstudiert, blickt man auch irgendwann durch...:-) ! eine frage bleibt noch wegen der mwst: wo kann ich die mwst (19%) aus deutschland zurückfordern? nicht beim zoll, wenn ich in die schweiz einreise? du redest immer davon, es vom händler zurückbekommen zu haben. irgendwie vesteh' ich nicht ganz warum... es hängt nur noch an diesem punkt, sonst habe ich alles verstanden.
Antwort: Die MwSt. bekommst Du meines Wissens nur vom Händler gegen Vorlage der abgestempelten Ausfuhranmeldung. Warum das so ist, weiß ich nicht. Es ist wichtig zu wissen, dass der Händler zur Rückzahlung der MwSt. nicht verpflichtet ist. Dass die MwSt. beim Export an der Grenze rückerstattet wird, ist mir nicht bekannt. (Eigentlich wäre es viel praktischer, die MwSt. erst gar nicht zahlen zu müssen, wenn ein Export nach außerhalb der EU ansteht.)
Dan Dob. am 17. Januar 2010:
Cooler Bericht!! Habe aber dennoch eine Frage:
Ich wollte mir ein Fahrzeug aus München holen. Können Sie mir sagen bei welchem Zoll ich gehen muss? (Lebe im Kanton SG.) Wenn ich jetzt von München Richtung Schweiz fahre, habe ich keine Deutsch-Schweiz-Grenze sondern nur Österreich-Schweiz (z.B. in St. Margrethen). Oder spielt das keine Rolle? Muss ich denn das Fahrzeug bei den Österreichern anmelden, obwohl die ja nix vom Auto wissen? Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine.
Antwort: Ja, ich verstehe, was Sie meinen. Sie müssen zweimal zum EU-Zoll:
(1) Zollamtliche Anmeldung bei einem Binnenzollamt in Deutschland: Dort erhalten Sie u.a. die einmal abgestempelte Ausfuhranmeldung 0733 (zumindest war das vor fünf Jahren so) - siehe dazu Punkt 6 in meiner Web-Seite.
(2) Sie müssen an der EU-Außengrenze (also in Ihrem Fall an der österreichischen Grenze) Ihr Fahrzeug nicht "anmelden". Sie erhalten dort lediglich einen zweiten Stempel in die Ausfuhranmeldung 0733, was für die MwSt.-Rückerstattung zwingend erforderlich ist - siehe Punkt 7 in meiner Web-Seite.
Dan Dob. am 19. Januar 2009: Danke! Aber laut Angaben auf einer Internet-Seite gibt's die Ausfuhranmeldung 0733 nicht mehr. Oder gilt das nur für den Gewerbehandel, aber nicht für Privathandel? Wissen Sie da vielleicht was?
Antwort am 19. Januar 2009: Wie ich bereits geschrieben habe, liegen meine Erfahrungen fünf Jahre zurück. In der von Ihnen zitierten Internet-Seite steht: "Seit dem 1.7.2009 akzeptiert der Zoll keine Ausfuhranmeldung in Papierform über den Vordruck 0733 mehr." Mit der elektronischen Ausfuhranmeldung "ATLAS" habe ich keine Erfahrung. Siehe dazu auch meine Antwort auf das Feedback von Katharina Stä. am 22.06.2009.
Dan Dob. am 25. Januar 2009: So, hab's getan!! ;) Danke für diesen Bericht! Nur ein Satz von Ihnen hat mich verwirrt: ''Zwischen Kauf und Ausfuhr sollten nicht mehr als drei Monate liegen.'' Ich habe das Fahrzeug am Sonntag (17.01.2010) besichtigt und am Samstag(23.01.2010) war das Fahrzeug hier in CH! Am Zoll gab's auch keine Probleme!! Was mich am meisten überrascht hat. ;) Und ja, das Einfuhrformular gibt's vom Zoll direkt nach der bezahlten Steuer! Das Formular bekommt man 2mal und ist gleichzeitig auch die Quittung. Nur weiss ich nicht, woher Sie die Bezeichnung ''11.010d'' haben, denn auf dem Formular steht diese nicht. Das Ausfuhrdokument 0733 gibts nicht mehr (ich hatte keins) - geht nun alles über IT-Verfahren (CH-Zoll meldet der Spedition automatisch, dass das Auto in importiert wurde). So, das wars! Danke nochmals für diesen Bericht der mir SEHR geholfen hat!!
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